DENIC-ENUM-Domainbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eG in Frankfurt am Main (im folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber.

§ 1 Domainregistrierung und -verwaltung

(1) Der (künftige) Domaininhaber übermittelt DENIC den Domainauftrag über ein DENIC-Mitglied, nachdem dieses sich davon überzeugt hat, dass der (künftige) Domaininhaber Nutzungsberechtigter der mit der Domain korrespondierenden Rufnummer ist. DENIC nimmt den Auftrag mittels erfolgreichem Abschluss der Registrierung an, wenn die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Konnektierung der Domain gegeben sind.

(2) Die Domain wird durch dasselbe DENIC-Mitglied, über das der Domainauftrag erfolgt ist, für den Domaininhaber auch verwaltet. Mitteilungen, die der Domaininhaber aufgrund dieser Bedingungen an DENIC richtet, sind über das DENIC-Mitglied zu leiten. Mitteilungen DENICs an den Domaininhaber können über das DENIC-Mitglied geleitet werden.

(3) Der Domaininhaber kann die Verwaltung der Domain von einem auf ein anderes DENIC-Mitglied überleiten. Die Überleitung erfolgt, wenn der Domaininhaber über das DENIC-Mitglied, das künftig die Domain verwalten soll, nachdem es sich davon überzeugt hat, dass der Domaininhaber Nutzungsberechtigter der mit der Domain korrespondierenden Rufnummer ist, einen entsprechenden Auftrag erteilt und das bisher die Domain verwaltende DENIC-Mitglied davon unterrichtet.

§ 2 Aufgaben DENICs

(1) DENIC nimmt die Domain und ihre technischen Daten in die Nameserver für die Domain .9.4.e164.arpa auf (Konnektierung). Dies gilt nicht, wenn die technischen Daten zur Konnektierung nicht geeignet sind oder aufgrund der dahinterstehenden technischen Konfiguration zu einer übermäßigen Belastung der Nameserver führen würden. Im letzteren Falle kann DENIC die technischen Daten auch ändern, um die Konnektierung sicherzustellen.

(2) DENIC ist zu keinem Zeitpunkt zu prüfen verpflichtet, ob die Registrierung der Domain für oder ihre Nutzung durch den Domaininhaber Rechte Dritter verletzt. Insbesondere ist DENIC nicht zu prüfen verpflichtet, ob der Domaininhaber zugleich Nutzungsberechtigter der korrespondierenden Rufnummer ist.

(3) Bestehen Zweifel, ob der Domaininhaber Nut-zungsberechtigter der korrespondierenden Rufnummer ist, kann DENIC bis zur Klärung die Domain und ihre technischen Daten aus den Nameservern für die Domain .9.4.e164.arpa entfernen (Dekonnektierung) und ihre Übertragung auf einen Dritten unterbinden.

§ 3 Pflichten des Domaininhabers

(1) Der Domaininhaber versichert mit dem Domainauftrag, mit jedem Auftrag zur Überleitung der Domainverwaltung auf ein anderes DENIC-Mitglied (§ 1 Absatz 3) sowie mit jedem Verlängerungsauftrag (§ 7 Absatz 1), dass seine darin enthaltenen Angaben richtig sind und er zur Registrierung bzw. Nutzung der Domain berechtigt ist, insbesondere, dass er Nutzungsberechtigter der mit ihr korrespondierenden Rufnummer ist und Registrierung sowie beabsichtigte Nutzung der Domain weder Rechte Dritter verletzen noch gegen allgemeine Gesetze verstoßen.

(2) Der Domaininhaber stellt dauerhaft die technischen Voraussetzungen für die Konnektierung der Domain sicher.

(3) Der Domaininhaber teilt DENIC etwaige Korrekturen sowie spätere Änderungen seiner an DENIC übermittelten Daten jeweils unverzüglich mit. Dabei sind die DENIC-ENUM-Domainrichtlinien zu beachten, die jederzeit unter https://www.denic.de/enum-domainrichtlinien/ aufrufbar sind.

§ 4 Vergütung

DENIC erhebt ein Domainentgelt lediglich gegenüber dem die Domain verwaltenden DENIC-Mitglied.

§ 5 Haftung

(1) DENIC haftet nur für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie bei verschuldeter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DENIC höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, in der Regel bis zu einem Betrag in Höhe von 100 Euro. Diese Beschränkungen gelten nicht, soweit Schäden an Leib oder Leben entstanden sind.

(2) DENIC-Mitglieder sind nicht Erfüllungsgehilfen DENICs.

(3) Der Domaininhaber haftet für sämtliche Schäden, die DENIC aufgrund fehlerhafter Registrierungsangaben entstehen.

(4) Der Domaininhaber stellt DENIC von allen Ansprüchen Dritter frei und leistet DENIC Ersatz für alle Schäden und Kosten, die ihr dadurch entstehen, dass sie von Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen wird, der Domaininhaber sei nicht Nutzungsberechtigter der korrespondierenden Rufnummer oder die Registrierung der Domain für oder ihre Nutzung durch den Domaininhaber verletze sonst Rechte Dritter. Ebenso ersetzt der Domaininhaber alle Schäden und Kosten, die DENIC oder DENIC-Mitarbeitern durch ihre strafrechtliche Verfolgung wegen der Registrierung oder Nutzung der Domain entstehen.

§ 6 Domainübertragung

(1) Die Domain ist übertragbar.

(2) DENIC registriert die Domain für einen vom Domaininhaber benannten Dritten, wenn der Domaininhaber den Domainvertrag kündigt und der Dritte einen Domainauftrag erteilt. DENIC ist berechtigt, den Domainauftrag des Dritten abzulehnen, wenn der Dritte nicht Nutzungsberechtigter der mit der Domain korrespondierenden Rufnummer ist.

§ 7 Vertragsdauer, Verlängerung, Kündigung

(1) Der Domainvertrag wird für die Dauer von ei-nem Jahr geschlossen und endet sodann automa-tisch. Bei Überleitung der Domainverwaltung auf ein anderes DENIC-Mitglied (§ 1 Absatz 3) beginnt die Jahresfrist neu. Der Domaininhaber kann den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr verlängern. Der Verlängerungsauftrag ist DENIC vor Vertragsablauf über das die Domain verwaltende DENIC-Mitglied zu übermitteln, nachdem es sich davon überzeugt hat, dass der (künftige) Domaininhaber Nutzungsberechtigter der mit der Domain korrespondierenden Rufnummer ist.

(2) DENIC kann den Vertrag kündigen oder die Vertragsverlängerung verweigern, wenn ein wich-tiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn
a) der Domaininhaber nicht Nutzungsberechtigter der mit der Domain korrespondierenden Rufnummer ist oder
b) der Domaininhaber wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt hat oder nach Mahnung und Fristsetzung weiterhin verletzt oder
c) die gegenüber DENIC angegebenen Daten des Domaininhabers falsch sind oder
d) die Identität des Domaininhabers aus den angegebenen Daten nicht festgestellt werden kann.

(3) Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte kann DENIC mit Absendung der Kündigung die Domain und ihre technischen Daten aus den Nameservern für die Domain .9.4.e164.arpa entfernen (Dekonnektierung).

§ 8 Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Der Domainvertrag unterliegt deutschem Recht.

(3) Für Unternehmer und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand. DENIC kann auch im allgemeinen Gerichtsstand des Domaininhabers klagen.

(4) DENIC nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

(5) DENIC nimmt an den Verfahren zur Streitbeile-gung nicht teil, die auf der Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern angeboten werden, errichtet von der EU-Kommission, erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.